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Die deutsche Teilzeitwohnrechte-Gesetzgebung (TzWrG)
Seit mehr als 15 Jahren bestehen zum Schutz von Verbrauchern beim Kauf von Teilzeitwohnrechten sehr strenge rechtliche Vorschriften, wahrscheinlich die strengsten Vorschriften aller Branchen. Sie basieren jeweils auf EU-Richtlinien (RL 94/47/EG und RL 2008/122/EG), wobei das deutsche Recht schon zuvor eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung stellte, um Verbraucher schützen zu können. Die EU-Richtlinien verfolgten daher vor allem den Zweck einer Vereinheitlichung innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums.

Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick über die historische Entwicklung der Teilzeitwohnrechte-Gesetzgebung und den aktuell gültigen Stand. Die deutsche Teilzeitwohnrechte-Gesetzgebung (Teilzeit-Wohnrechtegesetz - TzWrG) - gültig vom 01.01.1997 bis 31.12.2001 - ging mit Wirkung zum 01.01.2002 mit einigen Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch – BGB – auf, hier in den §§ 481 bis 487. Im Zentrum dieser Gesetzgebung standen und stehen noch heute folgende drei hohe Schutzinstrumente für Verbraucher:

• Umfassende Informationspflichten über den Vertragsgegenstand vor Vertragsschluss
• Umfassende Dokumentation der Rechte und Pflichten des Verbrauchers im Vertrag
• Widerrufsrecht des Verbrauchers

1999 legte die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der ersten Richtlinie vor, da das hohe Verbraucherschutzniveau durch Vertragsgestaltungen umgangen werden konnte, die an sich mit dem klassischen Teilzeitwohnrecht nichts zu tun hatten (z.B. so genannte Travel Discount Clubs). Am 14.01.2009 trat dann die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsverträgen, Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte sowie Wiederverkaufs- und Tauschverträgen in Kraft (RL 2008/122/EG). Die darauf beruhenden Änderungen wurden mit Wirkung zum 23.02.2011 in die §§ 481 bis 487 BGB eingearbeitet.

Die oben beschriebenen drei zentralen Schutzinstrumente wurden beibehalten, erweitert und auf neue Produkte ausgedehnt. Dies sind die so genannten langfristigen Urlaubsprodukte (insbesondere Travel Discount Clubs), Wiederverkaufsverträge und Tauschverträge. Neu ist ein vom EU-Gesetzgeber vorgegebenes Formblatt für die einzelnen Vertragstypen, in dem die jeweiligen vorvertraglichen und vertraglichen Pflichtangaben enthalten sein müssen. Und es gibt ein gesondertes Formblatt zur Erleichterung der Wahrnehmung des Widerrufsrechts.


Zusätzliche Informationen unter nachfolgenden Links:

Warnung vor Wiederverkaufsbetrügern


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