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Teilzeitwohnrechte
Teilzeitwohnrechte

Unter dem Begriff »Timesharing« wurde auf dem Touristiksektor eine
Urlaubsform bekannt, die tatsächlich mit »share« = teilen zu tun hat:
Eine Vielzahl von Urlaubern teilt sich - professionell organisiert
- Ferien-appartements innerhalb von Hotel- oder Ferienkomplexen für
eine bestimmte Zeit und unter anteiliger Kostenübernahme für eben
diese temporäre Nutzung der Immobilie.
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Der Urlauber erwirbt also ein »Teilzeitwohnrecht«. Statt des ehemals
aus dem Englischen übernommenen »Timesharing« wurde dieser Begriff
durch Verwendung in der bundesdeutschen Gesetzgebung offizieller Sprachgebrauch.
Gleichberechtigt hat sich der Begriff »Ferienwohnrecht« eingebürgert.
Appartements auf der Basis von Ferienwohnrechten sind so konzipiert,
dass sie sowohl als komfortables Hotelzimmer als auch als Ferienwohnung
auf »Selbstversorger-Basis« genutzt werden können.
Standard ist die mindestens einmal wöchentliche Reinigung und Pflege
eines Appartements im Rahmen eines hotelähnlichen Service. Dem Gast
stehen darüber hinausgehende umfangreiche Dienstleistungen, unentgeltlich
oder entgeltlich, zur Verfügung.
Teilzeitwohnrechte
Teilzeitwohnrecht-Systeme
Kosten für Teilzeitwohnrechte
Nutzungsdauer
Internationaler Tausch
Klassifizierung von Teilzeitwohnrechten
Vorteile von Teilzeitwohnrechten
Erläuterungen zum Vokabular
Marktentwicklung
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