|

|
Wichtige
Tipps für Käufer - Worauf beim Erwerb von Teilzeitwohnrechten zu achten
ist
|
|
Hält der Anbieter die
gesetzlichen Vorschriften ein?
Prospekt bzw. Informationsschrift zur jeweiligen Ferienimmobilie müssen
innerhalb der EU dem Kaufinteressenten in der Sprache seines Wohnsitz-staats
ausgehändigt werden - oder auf Verlangen in der Sprache seiner Staatszugehörigkeit.
Das heißt, allen Interessenten, die ihren Wohnsitz in Deutschland
haben und allen deutschen Staats-angehörigen müssen die Unterlagen
in Deutsch zur Verfügung gestellt werden.
Der Kaufvertrag muss schriftlich abgefasst werden.
Kaufvertrag und Prospekt müssen enthalten: Name und Wohnsitz des Veräußerers
und des Eigentümers der betreffenden Immobilie sowie die rechtliche
Stellung des Veräußerers, genaue Beschreibung des Nutzungsrechts und
des Wohngebäudes, Gesamtkosten für das Nutzungs-recht und Zusage des
Veräusserers, dass zu den im Vertrag genannten Kosten und Verpflichtungen
keine weiteren hinzukommen, Belehrung über ein Widerrufsrecht vom
Kaufvertrag.
Bis zum Ablauf der Widerrufsfrist darf keine Anzahlung verlangt werden.
Zahlungen über einen seriösen Treuhänder sind gestattet.
Zeitpunkt und Ort der Kaufvertrags-Unterzeichnung müssen vom Käufer
per Unterschrift bestätigt werden.
Doch nicht alles ist gesetzlich geregelt. Worauf man beim Teilzeitwohnrechte
Erwerb noch achten muss:
Gibt es eine Regelung für den Fall, dass der Eigentümer der fraglichen
Immobilie insolvent wird?
Ist die ordnungsgemäße Verwaltung der Immobilie sichergestellt? Wer
ist dafür verantwortlich? - Es muss nicht zwingend der Verkäufer sein!
Wie steht es um Ruf und Finanzkraft des Anbieters? Der Gesetzgeber
verlangt keine Sicherheiten für die ordnungsgemäße Fertigstellung
von Ferienanlagen, die sich erst in Planung oder Bau befinden. Auch
die Rückzahlung von Kaufpreis-Zahlungen im Fall der Nichtfertigstellung
ist nicht gesetzlich geregelt.
Wo liegt der Gerichtsstand für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung?
Im Idealfall ist der Gerichtsstand im Heimatstaat des Käufers.
Eine generelle Empfehlung
Unterschreiben Sie einen Kaufvertrag niemals unter Zeitdruck. Prüfen
Sie in Ruhe, ob die oben ge-nannten Kriterien erfüllt sind.
Lassen Sie sich sämtliche Nebenkosten auf-schlüsseln.
Lassen Sie sich nicht durch überhöhte, befristete Rabatte beeindrucken.
Sie halten mit großer Wahrscheinlichkeit einer genauen Überprüfung
nicht stand.
Lassen Sie sich nicht zur Teilnahme an Verkaufsveranstaltungen »zwingen«,
auch wenn Versprechungen, etwa Gratisurlaub machen zu können, noch
so verlockend sind. |
|